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Werberecht für Reisebüros: Preise, Cookies, E-Mails, Bewertungen

Für Werbung von Reisebüros gelten vor allem fünf Regelbereiche: korrekte Preisangaben nach der Preisangabenverordnung, Informationspflichten aus dem Pauschalreiserecht, Einwilligung für Cookies und Tracking, Einwilligung für E-Mail-Werbung und Transparenz bei Kundenbewertungen. Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung.

Stand 30.10.2026, Revaro-Team, 5 Minuten Lesezeit

Wie müssen Preise in der Werbung angegeben werden?

Wer Verbrauchern Preise nennt, muss nach der Preisangabenverordnung den Gesamtpreis angeben, also inklusive aller unvermeidbaren Bestandteile wie Steuern und Pflichtgebühren. Für Reisen heißt das: Ein Preis pro Person muss alle Kosten enthalten, die jeder Reisende zwingend zahlt. Ein „ab“-Preis ist üblich, er muss aber tatsächlich buchbar sein. Optionale Leistungen können getrennt genannt werden.

Was gilt für Pauschalreisen?

Das Pauschalreiserecht steht in den §§ 651a ff. BGB. Es regelt, wann eine Pauschalreise vorliegt, welche Informationen Reisende vor Vertragsschluss bekommen müssen und wer haftet. Für Reisevermittler gibt es eigene Regeln in § 651v BGB. Für Werbung bedeutet das vor allem: Angaben zu Leistungen müssen stimmen, und wesentliche Eigenschaften der Reise dürfen nicht verschwiegen werden.

Brauchen Sie für Tracking eine Einwilligung?

Für das Speichern und Auslesen von Informationen auf dem Gerät des Nutzers, etwa durch Cookies von Meta oder Google, verlangt § 25 TDDDG grundsätzlich eine Einwilligung. Ausgenommen sind technisch unbedingt erforderliche Vorgänge. Ein Einwilligungsbanner mit echter Wahl, ohne vorab angehakte Kästchen, ist daher Pflicht, sobald Sie Werbe-Tracking nutzen. Für Google-Werbung im Europäischen Wirtschaftsraum verlangt Google zusätzlich die Übermittlung der Einwilligung über den Consent Mode.

Wann dürfen Sie Werbe-E-Mails schicken?

Grundsätzlich nur mit ausdrücklicher Einwilligung, so regelt es § 7 UWG. Eine Ausnahme gilt für Bestandskunden unter engen Voraussetzungen: Die Adresse stammt aus einem Verkauf, Sie werben für eigene ähnliche Leistungen, der Kunde hat nicht widersprochen und wurde bei Erhebung und bei jeder Nutzung klar auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen. Telefonwerbung bei Verbrauchern braucht ebenfalls eine vorherige ausdrückliche Einwilligung. Ein Rückruf, den der Interessent selbst über die Anfrage-Strecke angefordert hat, ist dagegen erwünscht.

Was gilt für Kundenbewertungen?

Wer Kundenbewertungen zugänglich macht, muss nach § 5b Abs. 3 UWG angeben, ob und wie er sicherstellt, dass sie von Kunden stammen, die die Leistung tatsächlich genutzt haben. Gekaufte oder gefälschte Bewertungen sind unzulässig. Bitten Sie alle Kunden um eine Bewertung und versprechen Sie keine Gegenleistung.

Welche Bilder dürfen Sie verwenden?

Nur solche, für die Sie Nutzungsrechte haben. Material von Veranstaltern und Reedereien ist oft nur unter bestimmten Bedingungen freigegeben, manche verlangen eine Freigabe jeder Anzeige. Bilder aus dem Internet ohne Lizenz sind ein häufiger Grund für Abmahnungen. Eigene Fotos von Ihren Reisen sind die sicherste und oft auch die wirksamste Wahl.

Was gilt für Anfrageformulare?

Sie verarbeiten personenbezogene Daten. Die Datenschutzerklärung muss Zweck, Rechtsgrundlage und Empfänger nennen, Pflichtfelder sollten auf das Nötige beschränkt sein. Werden Daten an Dienstleister außerhalb der EU übermittelt, braucht es eine Grundlage nach der DSGVO. Mehr zum Aufbau im Ratgeber zur Anfrage-Strecke.

Was gilt für Werbung mit Testsiegeln und Auszeichnungen?

Werbung mit Siegeln, Testergebnissen oder Auszeichnungen ist zulässig, wenn sie echt, aktuell und nachprüfbar ist. Nennen Sie die Quelle und das Jahr. Veraltete oder nicht mehr gültige Siegel sollten Sie entfernen. Werbung, die einen falschen Eindruck über Ihre Qualifikation erweckt, kann irreführend sein.

Was gilt für Gewinnspiele?

Gewinnspiele brauchen klare Teilnahmebedingungen: Veranstalter, Zeitraum, Gewinn, Teilnahmevoraussetzungen, Ermittlung der Gewinner und Datenschutz. Die Teilnahme darf in der Regel nicht vom Kauf einer Reise abhängen. Auf Plattformen wie Instagram gelten zusätzlich deren Regeln, etwa der Hinweis, dass die Plattform nicht Veranstalter ist.

Was gilt für Werbung mit Kunden und Fotos von Personen?

Fotos und Aussagen von Kunden dürfen Sie nur mit Einwilligung nutzen, idealerweise schriftlich und mit Angabe, wofür und wie lange. Zitate müssen echt sein und dürfen nicht verfälscht werden. Bei Fotos von Mitarbeitenden gilt dasselbe, auch sie müssen der Nutzung in Werbung zustimmen.

Wo bekommen Sie verlässliche Auskunft?

Bei Ihrem Branchenverband, bei der Industrie- und Handelskammer und bei Anwälten mit Schwerpunkt Reise- und Wettbewerbsrecht. Viele Franchise-Zentralen haben zudem Vorgaben und Muster für ihre Partner. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick nach Stand 30.10.2026 und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Checkliste vor jeder Kampagne

  • Preise als Gesamtpreis pro Person mit allen unvermeidbaren Kosten.
  • „Ab“-Preise tatsächlich buchbar.
  • Bildrechte und Freigaben geklärt.
  • Einwilligungsbanner vor Tracking aktiv.
  • Datenschutzerklärung beschreibt Formular, Dienstleister und Tracking.
  • Einwilligungen für Newsletter dokumentiert.
  • Hinweis zur Echtheit von Bewertungen, falls Sie Bewertungen zeigen.

Was gilt für Werbung mit „exklusiv“ oder „nur bei uns“?

Solche Aussagen müssen stimmen. Steht derselbe Vorteil auch beim Veranstalter oder bei anderen Reisebüros, ist „nur bei uns“ irreführend. Werben Sie mit Exklusivität nur, wenn Sie den Vorteil tatsächlich exklusiv vereinbart haben, und halten Sie die Vereinbarung bereit.

Wie geht Revaro mit diesen Regeln um?

Wir bauen Kampagnen mit korrekten Preisangaben, geklärten Bildrechten, Einwilligung vor Tracking und sparsamen Formularen. Rechtliche Prüfungen im Einzelfall ersetzen wir nicht, wir weisen aber auf offene Punkte hin, bevor eine Kampagne startet. Mehr zu unserer Arbeitsweise unter Angebot.

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Häufige Fragen

Darf ich mit „ab 999 €“ werben?

Ja, wenn der Preis alle unvermeidbaren Kosten enthält und zu diesem Preis tatsächlich buchbar ist.

Brauche ich ein Cookie-Banner, wenn ich nur das Meta-Pixel nutze?

In der Regel ja, weil das Pixel Informationen auf dem Gerät speichert oder ausliest. Ohne Einwilligung darf es nicht laden.

Darf ich Interessenten aus einer Anfrage anrufen?

Ja, wenn sie den Rückruf selbst angefordert haben. Darüber hinausgehende Werbeanrufe brauchen eine ausdrückliche Einwilligung.

Muss im Impressum eines Reisebüros etwas Besonderes stehen?

Die üblichen Pflichtangaben eines Unternehmens. Wer Pauschalreisen veranstaltet, hat zusätzliche Informationspflichten gegenüber Reisenden, die vor allem im Buchungsprozess gelten.

Darf ich Bilder aus Google verwenden?

Nein, nicht ohne Nutzungsrechte. Bilder in der Google-Suche sind nicht automatisch frei verwendbar.

Brauche ich für Fotos meines Teams eine Einwilligung?

Ja, auch Mitarbeitende müssen der Nutzung ihrer Fotos in Werbung zustimmen. Halten Sie die Einwilligung schriftlich fest, mit Zweck und Dauer.

Gilt die Preisangabenverordnung auch auf Instagram?

Ja, sie gilt für Preisangaben gegenüber Verbrauchern unabhängig vom Kanal, also auch in Social Media, Newslettern und Anzeigen.

Muss ich in jeder Anzeige auf die Pauschalreise hinweisen?

Nicht in jeder Anzeige. Die Informationspflichten nach dem Pauschalreiserecht greifen vor allem vor Vertragsschluss. Die Werbung darf aber keine falschen Erwartungen an die Leistungen wecken.

Was passiert bei einem Verstoß?

Häufig eine Abmahnung durch Wettbewerber oder Verbände, bei Datenschutzverstößen auch Maßnahmen der Aufsichtsbehörden. Vorbeugen ist deutlich günstiger als die Folgen.

Quellen

Weiterlesen

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